22.03.2019 / Marienberg / Bundeswehr
Ein Soldat bittet um Versetzung, nachdem er über einen längeren Zeitraum in seiner Kompanie rassistischen Beleidigungen ausgesetzt war. Hierzu wurde die Beleidigung “Nafri” (“nordafrikanischer Intensivtäter”) verwendet. Da der Soldat diese selbst zu einem früheren Zeitpunkt ausgesprochen hatte, kamen die Ermittelnden zu dem Ergebnis, dass es keine Beleidigung (mehr) sein könne. Nach Darbringen weiterer Belege wurden gegen die beleidigenden Soldaten Disziplinarverfahren eingeleitet.