18.11.2006 / Seelow / Polizei
Ein LKA-Beamter aus Brandenburg wird von zwei Staatsschützern auf einer rechtsradikalen Demonstration erkannt. Er arbeitet in seiner Behörde in der Abteilung “Organisierte Kriminalität” und tritt seinen Kolleg:innen gegenüber offen als NPD-Anhänger auf. Später kann seine Teilnahme am sogenannten “Heldengedenken” in Halbe 2005 und ähnlichen rechten Veranstaltungen nachgewiesen werden.
Am 08.01.2007 wird ein Disziplinarverfahren gegen ihn eingeleitet, welches lediglich mit einem “Verweis” endet. Hiergegen klagt der Beamte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Potsdam 2011 mit Erfolg, in zweiter vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburg und dritter Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht 2015 jedoch erfolglos.
https://www.antifainfoblatt.de/artikel/rechte-akteure-deutschen-sicherheitsbeh%C3%B6rden