18.10.2020 / Leipzig / Justiz
Das Landgericht in Leipzig sieht die bei rechten Fußballfans beliebte Liedzeile: „Mit der U -Bahn nach Auschwitz“ nicht als strafbar an. “Die sächsischen Richter gehen wie beispielsweise ihre Rostocker Kollegen in einem ähnlichen Fall nicht davon aus, dass der Fan, der das U-Bahnlied anstimmte, den Holocaust billigen oder verharmlosen wollte. Der Text könne nicht zwangsläufig so interpretiert werden, dass das Geschehen in Auschwitz gutgeheißen werde, …”
https://www.saechsische.de/sachsen/freispruch-fuer-u-bahn-nach-auschwitz-5298167-plus.html