18.03.2021 / Berlin / Justiz
Der Geschäftsführer der VVN/BdA Markus Tervooren wird von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Rede im Januar 2019 zu einer Blockade der AfD aufgerufen haben soll. Die AfD hatte im Januar 2019 vergeblich versucht, mit einer Kranzniederlegung auf dem Parkfriedhof Marzahn die Opfer des Faschismus zu verhöhnen. Tervooren wird Berufung einlegen.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1149716.gerichtsverfahren-antifaschist-abgeurteilt.html