16.10.2020 / Neuruppin / Polizei / Justiz
Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen gegen einen Polizeischüler ein, der bei einer Übung Nazivokabular per Funk sendete. Schon im September hatte ein Gericht entschieden, dass er weiter ausgebildet werden muss. Am 11.11.2020 hebt das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung auf und erklärt die Entlassung für rechtskräftig.