09.09.2021 – 2022 / Zwickau / Justiz
14 Tage ging der Streit um die volksverhetzenden Plakate der Nazipartei III. Weg. Auf den Plakaten stand “Hängt die Grünen”. Zunächst lehnte das Zwickauer Gericht überhaupt ab zu intervenieren. Dann entschied es, dass diese nur in 100 Meter Abstand zu Wahlplakaten der Grünen aufzuhängen seien. Schlussendlich entschied die höhere Instanz, dass die Plakate zu beschlagnahmen seien.
https://taz.de/Nazi-Plakate-in-Bayern-und-Sachsen/!5795617/
Das es auch anders geht, beweist die bayrische Justiz:
26.10.2022 Das Münchener Amtsgericht verurteilt den Spitzenkandidaten des Nazipartei III. Weg zu einer Gefängnisstrafe, weil er die Plakate “Hängt die Grünen” angebracht hatte. Die Münchener Richter:innen entschieden damit anders, als ein Zwickauer Gericht, dass darin keine Straftat sah. Er hat Berufung eingelegt.
30.12.2022 Nun müssen sich auch die Nazis vom III. Weg in Sachsen für das volksverhetzende Plakat “Hängt die Grünen” verantworten. Das Landgericht Zwickau hat einen Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben und die Klage zugelassen.
https://www.stern.de/politik/deutschland/themen/zwickau-4149400.html