07.05.2021 / Berlin / Bundeswehr
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Kürzung der Dienstbezüge eines Bundeswehrsoldaten für das Zeigen des Hitlergrußes während einer Tanzveranstaltung. Der Oberfähnrich hatte dies als typische Rap-Bewegungen deklariert. “Denn zwischen »einem förmlichen Erweisen des Hitlergrußes in angespannter Grundstellung und Tanzbewegungen« bestehen deutliche optische Unterschiede, wie die Richter:innen in ihrem Urteil klarstellten (Az.: 2 WD 7.20).”