01.10.1946 / Düsseldorf / Polizei
Friedrich Karst wird erster Leiter des neu gegründeten Landeskriminalpolizeiamtes Nordrhein-Westfalen.
Der ab 1926 bei der Barmer und ab 1930 bei der Wuppertaler Polizei beschäftigte Beamte war während der Zeit des Nationalsozialismus im Erkennungsdienst tätig. Unter seine Zuständigkeit fielen auch politische Delikte wie „Hochverrat“ oder „reichsfeindliches Verhalten“. Erfasst wurden von seiner Abteilung „Rassenvergehen“, aber auch „Sexualdelikte“ wie z.B. homosexuelle Beziehungen, „Asoziales Verhalten“, spezifische Kriegsdelikte wie z. B. Fahnenflucht, Schwarzschlachtung oder Plünderung. Dazu kam der Bereich der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“, worunter die „polizeiliche Vorbeugungshaft“ durch Einweisung in Konzentrationslager fiel sowie die „planmäßige polizeiliche Überwachung“ von als „Berufsverbrecher“ klassifizierten Personen. Auch war die Wuppertaler Kriminalpolizei 1939 über das Meldewesen in die „Erfassung der Juden“ involviert.
Neben seiner Mitgliedschaft in der NSDAP gehörte Karst einer Vielzahl von NS-Organisationen an, darunter der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV), dem Reichsbund Deutscher Beamter (RDB), dem Volksbund für das Deutschtum im Ausland (VDA), dem Reichskolonialbund (RKB), dem Bund Deutscher Osten (BDO), dem Reichsluftschutzbund (RLB) sowie der NS-Kulturgemeinde.
Am 13. April 1945 war er an der Ermordung von 71 Gefängnisinsassen beteiligt. Dies gab er in einem späteren Verfahren auch zu, beteuerte jedoch selbst nicht geschossen, sondern sich geweigert zu haben mitzumachen. Das Gericht glaubte ihm, hielt die schwere der Schuld für gering und sprach ihn frei.
Friedrich Karst wurde am 29. Februar 1948 aufgrund mangelnder fachlicher Eignung von seinem Führungsposten abberufen und zum Stellvertreter ernannt, als der er weiterhin in der Behörde wirken konnte und bis zu seiner Pensionierung am 01. Oktober 1954 wichtige Funktionen als Leiter von Abteilungen wahrnahm.
https://lka.polizei.nrw/sites/default/files/2019-12/191211_Gutachten%20lang.pdf